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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 3840/04 AO

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1 Satz 3, EStG § 38a Abs. 1 Satz 3, EStG § 38 Abs. 2, EStG § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 42e

Entstehung von Lohnsteuer für das Versorgungsmodell „Versorgungslohn statt Barlohn” im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge

Leitsatz

  1. Eine Lohnsteueranrufungsauskunft hat auch Bindungswirkung für den Erlass eines Nachforderungsbescheides im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.

  2. Der Zufluss von Arbeitslohn wird bei einer nicht als Lohnverwendung zu qualifizierenden Entgeltumwandlung zugunsten einer später zu erbringenden Versorgungsleistung auch dann auf den Zeitpunkt der Versorgungsleistungen hinausgeschoben, wenn keine (steuerlich anzuerkennende) betriebliche Altersversorgung im Sinne des BetrAVG vorliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAC-82995

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.04.2008 - 10 K 3840/04 AO

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