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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 2317/07 EFG 2008 S. 1306 Nr. 16

Gesetze: FGO § 41 Abs. 2, EStG § 39b Abs. 6, DBA Kroatien Art. 27 Abs. 1

Subsidiarität der Feststellungsklage bei der Freistellung im innerstaatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren

Leitsatz

  1. Im Anwendungsbereich des DBA Kroatien ist die Vorlage einer Freistellungsbescheinigung nach § 39b EStG materielle Voraussetzung für die Steuerfreistellung im innerstaatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren.

  2. Die Klage festzustellen, dass keine Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug für im Ausland ansässige Arbeitnehmer besteht, ist unzulässig, wenn das Vorliegen einer Freistellungsbescheinigung, die zu beantragen ist, materielle Voraussetzung für die Steuerfreistellung ist.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1306 Nr. 16
IWB-Kurznachricht Nr. 19/2008 S. 934
GAAAC-82993

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 18.02.2008 - 10 K 2317/07

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