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FG Niedersachsen bricht Lanze für Kapitalgesellschaften
Aufwendungen mit Eigenkapitalersatzcharakter sind keine Gewinnminderungen i. S. des § 8b Abs. 3 KStG
Nach bisher überwiegender Auffassung im Schrifttum werden (zumindest bis Veranlagungszeitraum 2007) Wertminderungen eigenkapitalersetzender Darlehen im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft nicht vom Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG erfasst. Das bestätigt diese Auffassung und lehnt die vorherrschende Verwaltungsmeinung ab.
I. Wertminderungen eigenkapitalersetzender Darlehen
Die darlehensweise Hingabe von Kapital in eine Körperschaft durch den Anteilseigner ist Ausdruck seiner freien (Unternehmer-)Entscheidung. Es obliegt allein ihm, inwieweit er „seine” Gesellschaft mit Eigen- oder Fremdkapital finanziert. Die Darlehenshingabe ermöglicht ihm insbesondere die gezielte Bereitstellung von Liquidität nach den betrieblichen Erfordernissen (z. B. für beabsichtigte Akquisitionsmaßnahmen) der Gesellschaft. Im Konzern dient die Gesellschafter-Fremdfinanzierung zudem der Verteilung von Liquidität innerhalb des Konzerns, der Verschiebung von Vermögen und der Steuerung abhängiger Gesellschaften.
Eine Darlehensforderung ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungskosten und damit mit dem Nennbetrag der Rückzahlungsforderung ...