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FG Köln Beschluss v. - 2 V 1158/08 EFG 2008 S. 1177 Nr. 15

Gesetze: EG-Amtshilfegesetz § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1DBA-Großbritannien Art. XIX FGO § 114 Abs. 1 Satz 2BGB § 1004 Abs. 2AO § 30EG-Amtshilfegesetz § 2 Abs. 2 Satz 1

Verfahren:

Zulässigkeit einer Spontanauskunft deutscher Finanzbehörden an die Steuerverwaltung eines EU-Mitgliedstaats

Leitsatz

Nach der neuen Gesetzesfassung von § 2 Abs. 2 Satz 1 EG-Amtshilfegesetz können Spontanauskünfte deutscher Finanzbehörden an ausländische Steuerbehörden schon dann erteilt werden, wenn inländische Sachverhalte für die zutreffende Besteuerung eines ausländischen Steuerpflichtigen geeignet sein können. Auf tatsächliche Anhaltspunkte für die Vermutung, dass Steuern des ausländischen Mitgliedstaates verkürzt werden oder verkürzt werden könnten, kommt es nicht mehr an. Anträgen auf einstweilige Anordnung vor dem Finanzgericht fehlt es daher schon an einem Anordnungsanspruch.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1177 Nr. 15
IWB-Kurznachricht Nr. 18/2008 S. 888
BAAAC-82600

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Beschluss v. 30.04.2008 - 2 V 1158/08

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