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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 212/05 EFG 2008 S. 1267 Nr. 16

Gesetze: AO § 241, AO § 248, AO § 361 Abs. 2 S. 5, FGO § 69, FGO § 139 Abs. 1, FGO § 149, ZPO § 91, ZPO § 788, EStG § 77, BGB § 839, GG Art. 34

Keine Erstattung von Avalgebühren für Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

Wird vom Finanzamt Aussetzung der Vollziehung nur gegen Sicherheitsleistung gewährt und gegen die Anordnung der Sicherheitsleistung kein Rechtsmittel eingelegt, besteht – abgesehen von dem im finanzgerichtlichen Verfahren nicht zu überprüfenden Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG – kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Erstattung der von der Bank für die Stellung einer Bürgschaft in Rechnung gestellten Avalgebühr.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1267 Nr. 16
UAAAC-82595

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.04.2008 - 2 K 212/05

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