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Arbeitshilfe Januar2009

Antrag auf Änderung des Gewerbesteuervorauszahlungsbescheids

Es stellt sich hier u.a. die Frage, ob für die Anpassung des Gewerbesteuermessbetrags und in der Folge auch der Gewerbesteuervorauszahlungen an das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 überhaupt eine Rechtsgrundlage existiert . Die Norm des § 19 Abs. 3 Satz 5 GewStG bestimmt nämlich ausdrücklich, dass die Auswirkungen der Unternehmensteuerreform zu berücksichtigen sind, sofern ein Messbetrag für Vorauszahlungszwecke auf Grundlage eines durch den Steuerpflichtigen ausgefüllten Vordrucks durch das Finanzamt festgesetzt wurde. Nur für diesen Fall ist nämlich gewährleistet, dass auch die positiven Auswirkungen der Steuerreform, welche zugunsten der Steuerpflichtigen wirken, berücksichtigt werden können .

Für einen Antrag auf Änderung des Gewerbesteuervorauszahlungsbescheids wird folgendes Muster empfohlen.

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