Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 25 vom Seite 9

Festsetzungsfrist bei der Antragsveranlagung

Anlaufhemmung ist zu beachten

Martin Hilbertz

Mit hatte das BMF mitgeteilt, dass in Fällen der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG der Anwendungsbereich der Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO nicht eröffnet ist. Demnach ist in derartigen Fällen die Steuererklärung innerhalb von vier Jahren einzureichen. Dieser Auffassung ist nunmehr das FG Düsseldorf mit seiner Entscheidung v. - 12 K 4730/04 E entgegengetreten und sieht insoweit keinen Unterschied zur Pflichtveranlagung.

Hintergrund

Steuerpflichtige mit ausschließlich anderen Einkünften als solchen aus nichtselbständiger Arbeit und Bezieher von Lohneinkünften, bei denen die Voraussetzungen für eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 7 EStG vorliegen, können die Durchführung einer Veranlagung noch bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden siebten Kalenderjahrs erreichen. Der Zeitraum von sieben Jahren ergibt sich bei den vorgenannten Steuerpflichtigen einerseits aus der regelmäßigen Festsetzungsfrist gem. § 169 AO, die für die Einkommensteuer vier Jahre beträgt (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO spätestens erst mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs beginnt, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die S...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen