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BAG 17.01.2008 2 AZR 536/06, NWB 25/2008 S. 201

Arbeitsrecht | Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen schlechter Leistungen – Unterschreitung des betrieblichen Durchschnitts

Auf Pflichtverletzungen beruhende Schlechtleistungen des Arbeitnehmers können – nach Abmahnung – eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Bei Kündigung wegen qualitativer Minderleistung des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber zunächst zu den Leistungsmängeln vortragen, was er über die Fehlerzahl, die Art und Schwere sowie die Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung wissen kann. Es gelten dafür die Regeln der abgestuften Darlegungslast. Legt der Arbeitgeber dar, dass der zu kündigende Arbeitnehmer längerfristig die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit der mit vergleichbaren Tätigkeiten Beschäftigten erheblich überschreitet, ist dies ein Anhaltspunkt dafür, dass dieser vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt. Im Anschluss kann der Arbeitnehmer vortragen, warum dies trotz seiner erheb... /

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