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VGH Bayerischer 06.08.2007 3 ZB 06.729, NWB 25/2008 S. 199

Zwangsvollstreckung | Unzulässigkeit der ergänzenden Feststellungsklage neben der Drittschuldner-Leistungsklage bei Lohnpfändung gegen öffentlichen Arbeitgeber

Eine auf künftige Leistung gepfändeter Lohnbeträge gerichtete bezifferte Leistungsklage des Pfändungsgläubigers gegen den Arbeitgeber (Drittschuldner) deckt auch das weitergehende Titulierungsinteresse des Gläubigers mit Blick auf künftige Erhöhungen der pfändbaren Beträge ab. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage entfällt bei einem öffentlichen Arbeitgeber jedenfalls dann, wenn die der Zahlungsverweigerung der beklagten Drittschuldnerin zugrunde liegende strittige Rechtsfrage bereits im Rahmen der Leistungsklage zugunsten der Klägerin entschieden wurde. Denn bei einer an Recht und Gesetz gebundenen Behörde ist zu erwarten, dass sie die rechtlichen Grundlagen der gerichtlichen Entscheidung beachtet (Bayerischer 3 ZB 06.729).

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