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BGH 19.12.2007 IV AR(VZ) 6/07, NWB 25/2008 S. 199

Insolvenzrecht | Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorauswahlliste – Auswahlermessen hinsichtlich Verwalterauswahl

Kommt die Justizverwaltungsbehörde zu dem Schluss, dass ein Bewerber die persönlichen und fachlichen Anforderungen für das Amt des Insolvenzverwalters im Allgemeinen erfüllt, kann ihm die Aufnahme in die beim Insolvenzgericht geführte Vorauswahlliste nicht versagt werden. Ein Auswahlermessen des Insolvenzrichters besteht erst bei Auswahl der in der Liste geführten Kandidaten. Der Vorauswahlliste kommt nur die Funktion zu, dem Insolvenzrichter für das konkrete Insolvenzverfahren die Ausübung des Ermessens bei der Auswahl des Insolvenzverwalters zu erleichtern ( IV AR(VZ) 6/07 NWB LAAAC-69353).

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