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BSG 29.05.2008 B 11a AL 57/06 R, NWB 25/2008 S. 198

Insolvenzrecht | Kein Insolvenzgeld bei erneutem Insolvenzverfahren desselben Arbeitgebers

Die Sperrwirkung eines Insolvenzereignisses steht einer erneuten Bewilligung von Insolvenzgeld entgegen. Trotz der Aufstellung eines Insolvenzplans mit nachfolgender Aufhebung des Insolvenzverfahrens und trotz zeitweiliger Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Insolvenzplan (hier für die Dauer von zwei Jahren) kann nicht angenommen werden, der Arbeitgeber habe seine Zahlungsfähigkeit wiedererlangt. Es ist nicht entscheidend, in welchem Umfang der insolvente Arbeitgeber zeitweise zur Zahlung von Arbeitsentgelten in der Lage war oder inwieweit aufgrund guter Auftragslage mit Einnahmen zu rechnen war ( B 11a AL 57/06 R). Der Kläger bezog Insolvenzgeld wegen offener Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermö...

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