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Strafrecht; | Bestechung eines Amtsträgers durch Rabattgewährung
Ein Amtsträger (insbesondere ein Beamter), der sich im Rahmen von Vertragsverhandlungen für eine pflichtwidrige Diensthandlung (hier: Verschaffung von Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Bauarbeiter) einen Preisnachlass auf den von dem Bestechenden (hier: Baufirma) geforderten Preis zusagen lässt, erfüllt bereits den Tatbestand der vollendeten Bestechlichkeit (§ 332 StGB). Dies gilt auch für den Fall, dass die von dem Bestechenden zu erbringende Gesamtleistung für den Amtsträger trotz des vereinbarten Rabatts tatsächlich wirtschaftlich nicht vorteilhaft ist, etwa weil der Preis, auf den der Rabatt gewährt wird, überhöht war (, wistra 2001, 260).