OFD Münster - Kurzinfo GewSt 2/2008

Vortragsfähiger Gewerbeverlust nach§ 10a GewStG bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Anwachsung einer Tochterpersonengesellschaft auf die Mutterpersonengesellschaft

Es stellt sich die Frage, ob der vortragsfähige Gewerbeverlust nach § 10a GewStG einer Tochterpersonengesellschaft auf die Mutterpersonengesellschaft übergehen kann, wenn sie durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters auf die Mutterpersonengesellschaft angewachsen ist.

Gemäß § 10a GewStG wird der Gewerbeertrag um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften der §§ 7 bis 10 GewStG ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind. Voraussetzung für die Kürzung des Gewerbeertrags nach § 10a GewStG sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Unternehmens- und die Unternehmeridentität. Die Unternehmensidentität ist als gegeben anzusehen, wenn die übernehmende Personengesellschaft den Gewerbebetrieb der Tochterpersonengesellschaft fortführt.

Problematisch ist die Unternehmeridentität, da sich durch die Anwachsung der unmittelbare Gesellschafter geändert hat. Dennoch sind nach Verwaltungsauffassung die Grundsätze der Anwachsung nach Abschn. 68 Abs. 3 Satz 7 Nr. 4 GewStR entsprechend anzuwenden. Das bedeutet, dass nach der Anwachsung vom Gewerbeertrag der Mutterpersonengesellschaft ein verbleibender Fehlbetrag der Tochterpersonengesellschaft insoweit abgezogen werden kann, als dieser Betrag entsprechend dem sich aus dem maßgeblichen Gesellschaftsvertrag ergebenden Gewinnverteilungsschlüssel der Verlustentstehungsjahre auf die Mutterpersonengesellschaft entfällt.

OFD Münster v. - Kurzinfo GewSt 2/2008

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QAAAC-80813