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Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Anstellungsvertrag
Im Streitfall wurde ein Anstellungsvertrag zwischen einer neu gegründeten GmbH und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossen, der keine Probezeit vorsah und für die GmbH für fünfeinhalb Jahre – bis zum Erreichen der Altersgrenze des Geschäftsführers und damit für die gesamte voraussichtliche Vertragslaufzeit – das Recht auf eine ordentliche Kündigung ausschloss. Vorher ließ der Vertrag nur eine Kündigung aus wichtigem Grund zu. Dieser Anstellungsvertrag, so das Finanzgericht, wäre von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht abgeschlossen worden und führt i. H. der gesamten Geschäftsführervergütungen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter hätte mit einem neu einzustellenden Geschäftsführer eine Probezeit verei...