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Gewinnerzielungsabsicht bei verschiedenen Betätigungen
Bei verschiedenen, wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht einheitlich für die gesamte Tätigkeit, sondern gesondert für die jeweilige Betätigung zu prüfen. Eine wirtschaftlich eigenständige Betätigung ist bei einem selbständigen Tätigkeitsbereich anzunehmen. Abzugrenzen ist nach dem „Förderungs- und Sachzusammenhang”, in dem die jeweilige Einzeltätigkeit zu der betrieblichen Haupttätigkeit oder der steuerlich unbeachtlichen Tätigkeit steht. Diese vom NWB RAAAA-95773) zunächst zur gewerblichen Tätigkeit einer Personengesellschaft entwickelten und mit dem Begriff der „Segmentierung” umschriebenen Grundsätze schloss sich das FG Baden-Württemberg im Streitfall an. Der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben des Klägers im Zusammenhan...