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KSR Nr. 6 vom Seite 6

Umwandlung von Barlohn in Sachlohn

Voraussetzungen einer Barlohnumwandlung und Anwendbarkeit des Rabattfreibetrags nach § 8 Abs. 3 EStG

Peter Brunner

Die Umwandlung von Barlohn in Sachlohn erfordert, dass der Arbeitnehmer unter Änderung seines Anstellungsvertrags auf einen Teil seines Barlohns verzichtet und ihm der Arbeitgeber stattdessen Sachlohn z. B. in Form eines Nutzungsvorteils oder Warenbezugsscheins gewährt.

Umwandlung von Urlaubsgeld in Sachlohn...

Die Klägerin, eine Möbelhäuser betreibende GmbH & Co. KG, vereinbarte mit dem Betriebsrat, dass das tarifvertraglich festgelegte und Anfang Juli fällige Urlaubsgeld von den Arbeitnehmern ganz oder teilweise als Warengutschein in Anspruch genommen werden könne. Auf entsprechenden Wunsch erhielt der jeweilige Arbeitnehmer anstelle der Urlaubsgeldzahlung einen Gutschein. Dieser Gutschein enthielt gemäß Vereinbarung mit dem Betriebsrat eine Warengutschrift, die bis zum jeweiligen Jahresende in jeder von der Klägerin betriebenen Filiale eingelöst werden könne. Eine Barauszahlung sei ausgeschlossen. Die Klägerin stellte diese Gutschrift im Rahmen des § 8 Abs. 3 EStG lohnsteuerfrei.

Im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung behandelte die Prüferin die Sachleistungen als geldwerte Vorteile aus dem Arbeitsverhältnis, die in voller Höhe zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören.

...nur unter der Vorausset...

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