Steuersatz für die Abgabe von verzehrfertigen Lebensmitteln
Leitsatz
Wird durch Stehtische und einen vor Witterungseinflüssen schützenden großen Marktschirm eine -den Verhältnissen eines Wochenmarktes
angepasste- Essatmosphäre geschaffen, die den Raum zur Einnahme der angebotenen Speisen und Getränke vom öffentlichen Verkehrsraum
abgrenzt und einen entscheidenden Anreiz zum Verzehr an Ort und Stelle darstellt, so geht dies über die mit der Vermarktung
der angebotenen Speisen notwendig verbundenen Dienstleistungen hinaus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAC-80584
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 01.04.2008 - 6 K 1108/07
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