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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 713/07 F EFG 2008 S. 981 Nr. 12

Gesetze: KStG i. d. F. d. UntStFG § 15 Satz 1 Nr. 2 DBA-Belgien Art. 10 Abs. 2 DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1

Rechtmäßigkeit der Unterwerfung von Gewinnausschüttungen einer belgischen Enkelgesellschaft unter das Halbeinkünfteverfahren

Leitsatz

  1. Nach dem DBA-Belgien als Schachteldividenden steuerfreie Gewinnausschüttungen einer belgischen Enkelgesellschaft, die an eine als Organträger der inländischen Mutterkörperschaft fungierende Personengesellschaft weitergeleitet werden, unterliegen unter der Geltung des § 15 KStG 2002 (i. d. F. d. UntStFG) nicht dem Halbeinkünfteverfahren.

  2. Die noch in § 15 Nr. 2 KStG 2000 enthaltene ausdrückliche Einschränkung der Abkommensberechtigung für die der Einkommensteuer unterliegenden Organträger ist mit der Einführung der Bruttomethode in § 15 KStG 2002 ersatzlos entfallen.

  3. Die ab dem Veranlagungszeitraum 2003 geltende Fassung des § 15 Abs. 2 KStG i. d. F. d. StVergAbG hat nicht lediglich klarstellenden, sondern rechtsbegründenden Charakter.

  4. Die im Jahr 2002 bestehende abweichende Regelung kann nicht durch Analogieschluss mit steuerverschärfender Wirkung ausgefüllt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 981 Nr. 12
BAAAC-80562

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 06.03.2008 - 15 K 713/07 F

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