BGH Beschluss v. - AnwZ (B) 4/08

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: BRAO § 57

Instanzenzug: AGH Koblenz, 2 AGH 7/07 vom

Gründe

Der Anwaltsgerichtshof hat den Antrag des Beschwerdeführers auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom , durch welchen gegen ihn gemäß § 57 BRAO ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 € angedroht worden war, zurückgewiesen.

Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde ist nicht statthaft (§ 57 Abs. 3 Satz 8 BRAO). Der Senat verwirft sie daher ohne mündliche Verhandlung (vgl. BGHZ 44, 25) als unzulässig.

Fundstelle(n):
RAAAC-79794

1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein