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FG München Urteil v. - 14 K 3663/05 EFG 2008 S. 1078 Nr. 13

Gesetze: UStG 1999 § 17 Abs. 1 S. 2UStG 1999 § 10 Abs. 1 S. 2 EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a EGRL 112/2006Art. 73 MaBV § 7

Nichterfüllung eines Bauträgervertrages durch den Bauträger

Erstattung aus der Bürgschaft gem. § 7 MaBV

Änderung der Bemessungsgrundlage beim Käufer

Leitsatz

1. Für die Beurteilung der Frage, ob sich die Bemessungsgrundlage für einen Umsatz geändert hat, sind allein steuerrechtliche – nicht zivilrechtliche – Kriterien maßgebend.

2. Erwirbt der Steuerpflichtige von einem Bauträger eine noch zu errichtende Immobilie, und erhält er den zunächst gezahlten Kaufpreis später wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Bauträger aus einer Bürgschaft gemäß § 7 MaBV zurück, so hat er für die Immobilie letztlich nichts aufgewendet. Der Vorsteuerabzug ist bei Erhalt der Bürgschaftssumme von der Bank aufgrund der damit eingetretenen Änderung der Bemessungsgrundlage zu berichtigen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1078 Nr. 13
UStB 2008 S. 251 Nr. 9
PAAAC-79614

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FG München, Urteil v. 06.03.2008 - 14 K 3663/05

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