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BFH 19.12.2007 I R 21/07, NWB 21/2008 S. 164

Doppelbsteuerung | Vorrang abkommensrechtlicher Missbrauchsvermeidungsvorschriften bei der Erstattung von Kapitalertragsteuern nach dem DBA Schweiz 1971/1992

Art. 23 DBA Schweiz 1971 i. d. F. des Änderungsprotokolls v. 21. 12. 1992 geht nach dem NWB YAAAC-78613 als speziellere Vorschrift zur Vermeidung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von abkommensrechtlichen Entlastungen von in Deutschland erhobener Kapitalertragsteuer sowohl § 50d Abs. 1a EStG 1997 a. F. bzw. § 50d Abs. 3 EStG 1997 n. F. als auch § 42 Abs. 1 AO vor. – Anmerkung: Die Entscheidung liegt auf der Linie der ständigen Rechtsprechung des I. Senats des BFH, der keinen wesentlichen Anwendungsbereich für allgemeine Steuerumgehungsvorschriften neben vorrangigen spezifischen Regelungen sieht. Die Änderung des Art. 23 DBA Schweiz im Hinblick auf § 50d EStG durch das Revisionsprotokoll v. 12. 3. 2002 ab dem 1. 1. 2004 hat nach dem überzeugenden Verständnis des BFH nicht nur klarstellende Bedeutung.

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