Wirtschaftlicher Vorteil einer Vertragsarztzulassung als
gesondert zu bewertendes Wirtschaftsgut
Leitsatz
Die Kassenzulassung ist kein
gesondert vom Praxiswert zu erfassendes nicht abnutzbares immaterielles
Wirtschaftsgut, sondern ein Wert bildender Faktor für diesen. Dies gilt
jedenfalls dann, wenn der Erwerb der Arztpraxis vertraglich davon abhängig
gemacht wird, dass dem Erwerber die Zulassung erteilt wird, eine gesonderte
Vergütung für den Verzicht des Verkäufers auf die Zulassung aber
nicht geleistet wird und die Vergütung für den Praxiswert sich am
Umsatz/Gewinn orientiert.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2008 S. 1895 Nr. 35 DB 2008 S. 2221 Nr. 41 DStRE 2008 S. 1120 Nr. 18 EFG 2008 S. 1107 Nr. 14 EStB 2008 S. 369 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2008 S. 1832 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2008 S. 684 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2008 S. 765 CAAAC-79089
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.04.2008 - 2 K 2649/07
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