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IWB 9/2008 S. 1286

Türkei | Steuervergünstigung für Forschungs- und Entwicklungszentren

In der Türkei werden neue Steuervergünstigungen zur Förderung von Forschung und Entwicklung eingeführt. Die steuerliche Förderung tritt zum 1.4.2008 in Kraft und soll bis zum 31.12.2023 gelten. Die Voraussetzungen sind, dass es sich um separate Forschungszentren von inländischen Gesellschaften oder Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften handelt, die Forschung ausschließlich in der Türkei durchgeführt wird und mindestens 50 Arbeitsplätze geschaffen werden. Entsprechende Einkünfte aus der Forschungstätigkeit sind von der Körperschaftsteuer befreit. Gehälter von Forschern sind bei Doktoranden zu 90 % und bei den übrigen Beschäftigten zu 80 % von der Einkommensteuer befreit. Zusätzlich übernimmt der Staat 50 % der anfallenden Sozialabgaben.

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