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BFH 29.1.2008 I R 85/06, IWB 9/2008 S. 1284

Einkommensteuer | Ausschluss von Verlusten aus Fremdenverkehrsleistungen in § 2a Abs. 3 EStG a. F. EG-rechtswidrig

▶ Urteil: § 2a Abs. 3 Satz 1 i. V. mit Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG 1990 ermöglicht den Abzug eines Verlustes, der aus einer gewerblichen Betriebsstätte im Ausland stammt und (u. a.) ausschließlich oder fast ausschließlich die Bewirkung gewerblicher Leistungen zum Gegenstand hat, soweit diese nicht in der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen bestehen, die dem Fremdenverkehr dienen. Der Abzugsausschluss von Verlusten aus Fremdenverkehrsleistungen widerspricht der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 52 und Art. 58 EGV, jetzt Art. 43 und Art. 48 EG, und ist deshalb innerhalb der EU nicht anzuwenden – Anschluss an , Rewe Zentralfinanz, BStBl 2007 II S. 492.

▶ Hinweis: Der unbeschränkt stpfl. Kl. betrieb auf einem Campingplatz in Österreich eine gewerbliche Wohnwagenvermietung (mit bis zu neun Wohnwagen...

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