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FG Münster 24.08.2007 4 K 616/04 E, BBK 10/2008 S. 4780

Anschaffungskosten als nachträgliche Herstellungsarbeiten i. S. von §§ 3, 4 FördG

Der in § 3 Satz 1 FördG verwendete Begriff „nachträgliche Herstellungsarbeiten” ist nicht anhand der neueren BFH-Rechtsprechung auszulegen, die auf eine Standardverbesserung oder Herstellung der Betriebsbereitschaft abstellt. Vielmehr sind nach Ansicht des FG Münster die Auslegungsgrundsätze heranzuziehen, die vor der neuen BFH-Rechtsprechung zur Qualifizierung anschaffungsnaher Anschaffungskosten galten. Dies ergebe sich aus dem Sinn und Zweck des FördG, dass durch nachträgliche Herstellungsarbeiten in § 3 Satz 1 FördG Baumaßnahmen begünstigt sein sollten, die keine Erhaltungsmaßnahmen sind und die der Erwerber unmittelbar nach der Überführung des Gebäudes in sein Vermögen vornimmt – unabhängig davon, ob das Gebäude bei Besitzübergang zu Wohnzwecken genutzt wurde oder leer stand oder ob die Baumaßnahm...

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