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BAG 23.01.2008 5 AZR 393/07, NWB 20/2008 S. 162

Arbeitsrecht | Freigestellte Arbeitnehmer können bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit den Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge verlieren

Haben die Arbeitsvertragsparteien vereinbart, dass der Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitsleistung freigestellt wird, entfällt nur die Arbeitspflicht. Wenn der freigestellte Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, gelten für die Entgeltfortzahlung die Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Damit entfällt der Entgeltfortzahlungsanspruch nach mehr als sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit ( NWB SAAAC-75809).

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