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BFH 06.03.2008 VI R 6/05, StuB 9/2008 S. 361

Einkommen-/Lohnsteuer | Wirksame Umwandlung von Barlohn in Sachlohn

Die Umwandlung von Barlohn in Sachlohn setzt voraus, dass der Arbeitnehmer unter Änderung des Anstellungsvertrags auf einen Teil seines Barlohns verzichtet und ihm der Arbeitgeber stattdessen Sachlohn gewährt. Ob ein Anspruch auf Barlohn oder Sachlohn besteht, ist auf den Zeitpunkt bezogen zu entscheiden, zu dem der Arbeitnehmer über seinen Lohnanspruch verfügt (Bezug: § 8, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise: Im Streitfall stand den Arbeitnehmern der Klägerin nach einer Betriebsvereinbarung ein Wahlrecht zu, nach dem sie den tariflichen Urlaubsgeldanspruch gegen einen bei ihr einzulösenden Warengutschein austauschen konnten. Der BFH verneint für diese Gestaltung die Anwendung der Rabattbesteuerung (§ 8 Abs. 3 EStG). Bei der Ausübung des Wahlrechts auf Inanspruchnahme des Wa...

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