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FG Sachsen-Anhalt 28.02.2008 1 K 791/07, KSR 5/2008 S. 12

Keine Steuerermäßigung bei Barzahlung

Dass die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 EStG vor und auch nach der Neuregelung des § 35a EStG durch das Jahressteuergesetz 2007 von Gesetzes wegen u. a. den Nachweis der unbaren Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraussetzt, ist nicht verfassungswidrig. Die Kläger führten im Streitfall aus, dass der Unternehmer aufgrund sehr schlechter Erfahrungen mit der Zahlungsmoral auf Barzahlung bestanden habe und der Erhalt der Barzahlung auf der Rechnung bestätigt worden sei. Der Senat geht davon aus, dass dem Steuerpflichtigen die Steuerermäßigung auch dann nicht zusteht, wenn er auf der Rechnung des Zahlungsempfängers die Barzahlung vermerkt hat oder wenn im Nachhinein eine steuerwirksame Verbuchung durch den Steuerberater des Handwerkers schriftlich bestätigt wird. Zum einen würde die Zulassung einer derarti...

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