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BFH 23.01.2008 I R 101/06, NWB direkt 18/2008 S. 9

Keine Steuerfreistellung bei der Veräußerung von Bezugsrechten

Gem. § 8b Abs. 2 KStG 2002 bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG 2002 führen, außer Ansatz, nicht aber Gewinne aus der Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts an einem entsprechenden Anteil (Bestätigung des BStBl 2003 I S. 292, 295; Abgrenzung von dem , BStBl 2006 II S. 171).

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