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NWB direkt Nr. 18 vom Seite 1

Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer

Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht ist zweifelhaft

Martin Hilbertz

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag als einheitliches Vertragswerk die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bilden. Die Doppelbelastung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer könnte jedoch gegen das gemeinschaftsrechtliche Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) verstoßen. Diese Ansicht vertritt das FG Niedersachsen in seinem und hat dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt (Az.: Rs. C-156/08).

Rechtsprechung zum einheitlichen Vertragswerk

Ergibt sich die Verpflichtung zur Übereignung des Grundstücks und zur Errichtung des Gebäudes aus zwei an sich selbständigen Verträgen, kann (einheitlicher) Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstücks im bebauten Zustand u. a. dann sein, wenn ein objektiv enger sachlicher Zusammenhang zwischen den Verträgen besteht. D. h. wenn der Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück erhält.

Diese Voraussetzungen liegen u. a. in den Fällen regelmäßig vor, in denen der Erwerber (spätestens) mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags in seiner Entscheidung S. 2 über das „Ob” und ...

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