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Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Wesentliche Änderungen im Überblick
Das Achte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes ist am , dem Tag nach seiner Verkündung im BGBl (2008 I S. 666) in Kraft getreten. Das Gesetzgebungsverfahren diente auch der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG. Im Steuerberatungsrecht treten damit zum Teil erhebliche Änderungen ein. Von besonderer Bedeutung sind die Änderungen, welche die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung und die Abnahme der Steuerberaterprüfung erfahren haben. Das Berufsrecht der steuerberatenden Berufe wird ein weiteres Stück liberalisiert. So ist künftig die Zulassung des sog. Syndikus-Steuerberaters möglich. Darüber hinaus erhalten Steuerberater die Möglichkeit, sich in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusammenzuschließen, Kooperationen mit partnerschaftsfähigen Berufen einzugehen und Bürogemeinschaften mit Lohnsteuerhilfevereinen zu bilden.S. 1688
I. Abnahme der Steuerberaterprüfung und ihre organisatorische Durchführung
1. Differenzierung zwischen der organisatorischen Durchführung und der Abnahme der Steuerberaterprüfung
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bestand Einvernehmen, an der Staatlichkeit der Prüfung festzuhalten.
Die §§ 35 ff. StBerG (Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatoris...BGBl 2008 I S. 666