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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 840/05 EFG 2008 S. 1003 Nr. 13

Gesetze: AO § 226 Abs. 1, BGB § 387, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 129 Abs. 1, InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1999 § 18

Widerruf der Dauerfristverlängerung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als anfechtbare Rechtshandlung

Leitsatz

1. Der Widerruf der Dauerfristverlängerung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Rechtshandlung im insolvenzrechtlichen Sinne.

2. Widerruft das Finanzamt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Dauerfristverlängerung, so steht § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO einer Aufrechnung des mit dem Widerruf entstandenen Anspruchs auf Erstattung der geleisteten Sondervorauszahlung gegen vor Insolvenzeröffnung entstandene Steuerrückstände des Gemeinschuldners entgegen.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 974 Nr. 15
EFG 2008 S. 1003 Nr. 13
RAAAC-77370

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.01.2008 - 5 K 840/05

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