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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 220

Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Holger Lux, Merzig

Die Übertragung von privatem oder betrieblichem Vermögen gegen wiederkehrende Leistungen einer Geldsumme oder einer sonstigen Gegenleistung von einer Person auf eine andere stellt einen oft verwirk-lichten Sachverhalt in der Praxis dar. Je nach Vertragsgestaltung wird dieser Sachverhalt steuerlich unterschiedlich gewürdigt; mit – bei Nichtbeachtung bestimmter Grundsätze – tief greifenden steuerlichen Folgen beim Vermögensüberträger wie beim Übernehmer. Daher ist es vor einer Vermögensübertragung sinnvoll, vorab genau festzulegen, welche steuerlichen Folgen – abgesehen von den zivilrechtlichen – angestrebt werden. Durch das Jahressteuergesetz 2008 erfuhr die Vermögensübergabe gegen wiederkehrende Leistungen hinsichtlich Versorgungsleistungen eine gesetzliche Regelung. Nachfolgend wird zunächst die für Altverträge mit Abschluss vor dem geltende Rechtslage erörtert; abschließend wird die neue Rechtslage erläutert.

I. Leistungsarten bei den wiederkehrenden Leistungen – Kurzüberblick über die steuerlichen Folgen

Bei den wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung kann es sich um

  • Unterhaltsleistungen,

  • Versorgungsleistun...

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