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BMF 14.04.2008 IV A 4 -S 0338/07/0003, StuB 8/2008 S. 321

Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anlage zum (BStBl I S. 794 = StuB 2005 S. 646), die zuletzt durch (Kurzinfo StuB 2008 S. 279) neu gefasst worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt gefasst:

„Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen:

1. Anwendung des § 9 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Satz 3 letzter
Halbsatz EStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2007
(Entfernungspauschale)

2. Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonder-
ausgaben (Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG durch das
Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm
vom , BGBl I S. 3682)

3. a) Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
(§10 Abs. 3...

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