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StuB Nr. 8 vom Seite 320

Der „Wohn-Riester” kommt – Entwurf eines Eigenheimrentengesetzes verabschiedet

von Dipl.-Finw. (FH) Christian Merker, Berlin

I. Vorbemerkungen

Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Immobilie in die geförderte Altersvorsorge, das Eigenheimrentengesetz, verabschiedet. Hierdurch sollen mittels einer verbesserten Einbeziehung von selbst genutzten eigenen Wohnimmobilien und selbst genutzten Genossenschaftswohnungen in die steuerlich geförderte Altersvorsorge weitere wirksame Anreize für eine zusätzliche private Altersvorsorge geschaffen werden. Die bisherige Systematik der Riester-Rente soll dabei erhalten bleiben, so dass eine Förderung des Wohneigentums bis zur Auszahlungsphase mit einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase einhergeht.

II. Änderungen im Detail

Konkret soll das in einem Altersvorsorgevertrag angesparte geförderte Kapital ganz oder teilweise unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden können. Im Gegensatz zum bisher geltenden Recht ist dabei die Rückzahlung des entnommenen Betrags auf einen Altersvorsorgevertrag nicht mehr notwendig.

Neben der Kapitalentnahme bei der Anschaffung o...

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