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IWB Nr. 8 vom Seite 397 Fach 6 Japan Gr. 2 Seite 126

Umsatzsteuer in Japan

Martin Arnold

Der folgende Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die derzeitigen Umsatzsteuerregelungen in Japan. Die für japanische und ausländische Investoren in der Besteuerungspraxis wichtigen Sonderregelungen für so genannte „Kleinunternehmer” werden ausführlich dargestellt. Abschließend wird auf die umsatzsteuerlichen Besonderheiten bei Reorganisationen einer Unternehmensgruppe in Japan eingegangen.

I. Allgemeines zur Umsatzsteuer in Japan

Zum wurde nach jahrelangem massivem Widerstand in Japan eine Umsatzsteuer mit einem Steuersatz von 3 % eingeführt. Aufgrund der vielfältigen Sonderregelungen und Ausnahmen und des derzeit noch sehr niedrigen Steuersatzes (seit April 1997 beträgt der Steuersatz 5 %) ist diese indirekte japanische Steuer nur eine der europäischen Mehrwertsteuer ähnliche Umsatzsteuer. In ihrem Kern ist die japanische Umsatzsteuer eine Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug.

Laut Budgetzahlen des japanischen Finanzministeriums (Ministry of Finance – abrufbar unter www.mof.go.jp) entfielen von den Gesamtsteuereinnahmen im Jahr 2007 ca. 62,4 % auf direkte Steuern und ca. 37,6% auf indirekte Steuern. Ungefähr 19,3 % der Ge...

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