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Erbschaftsteuerreform: Ein unbeabsichtigtes Steuergeschenk für Eheleute
Ist die Begrenzungsregelung des § 5 ErbStG noch sinnvoll?
Mitte 2008 soll das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in Kraft treten. Der Schwerpunkt der Reform liegt auf der Neuregelung der Bewertung der verschiedenen Vermögensarten und der Verschonungsvorschriften für unternehmerisches Vermögen. In der Reformdiskussion wurde aber auch immer wieder angeregt, bei Eheleuten von einer Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung abzusehen. Gezielt wird der Gesetzgeber Verheiratete nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch nur insoweit entlasten, als er den Ehegattenfreibetrag auf 500 000 € erhöht. Bei der Neuregelung der Bewertung für Erbschaftsteuerzwecke hatte der Gesetzgeber sicherlich nicht die Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, im Auge. Sie werden allerdings erheblich von dieser Reform profitieren können.
I. Fiktive Ausgleichsforderung als Abzugsposten
Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) durch den Tod eines Ehegatten beendet und wird der überlebende Ehegatte Erbe oder Vermächtnisnehmer, gilt nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG die sog. fiktive Ausgleichsforderung nicht als erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb. Dabei handelt es sich um eine Zugewinnausgleichsforderung i. S. von § 1378 Abs. 1 BGB, welche lediglich für die...