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BMF 20.03.2008 IV C 8 - S 2303/07/0009, NWB 17/2008 S. 133

Einkommensteuer | Steuererlass für beschränkt Steuerpflichtige bei inländischen Spielen im Rahmen europäischer Vereinswettbewerbe

Die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer auf Einkünfte, die beschränkt steuerpflichtige Teilnehmer (ausländische Vereine und deren Spieler) an inländischen Spielen im Rahmen europäischer Vereinswettbewerbe in Mannschaftssportarten aus diesen Spielen erzielen, wird gem. § 50 Abs. 7 EStG erlassen, wenn der jeweilige Ansässigkeitsstaat im Gegenzug auf die Besteuerung der Einkünfte von Teilnehmern, die in Deutschland ansässig sind, in Zusammenhang mit den auf seinem Hoheitsgebiet ausgetragenen Spielen ebenfalls verzichtet. Der Steuererlass gilt auch für Einkünfte von beschränkt steuerpflichtigen europäischen Dachverbänden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Veranstaltung der inländischen Spiele in europäischen Vereinswettbewerben stehen. Die Einkünfte unterliegen nicht dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG. Der Ste...

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