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FG München Urteil v. - 14 K 161/07 EFG 2008 S. 1071 Nr. 13

Gesetze: UStG 2005 § 2 Abs. 1 S. 2UStG 2005 § 2 Abs. 3 S. 1 EWGRL 388/77 Art. 4 Abs. 5 UStR 2005 Abschn. 23 Abs. 4 KStG 2002§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG 2002 § 4

Unternehmerische Tätigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Umsatzgrenze

Betrieb gewerblicher Art

Leitsatz

1. § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG ist im Lichte des Art. 4 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie dahin auszulegen, dass eine juristische Person des öffentlichen Rechts eine wirtschaftliche Tätigkeit ausführt, wenn sie in eigenem Namen gegen Entgelt Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt und dabei auf privatrechtlicher Grundlage tätig wird und nicht im Rahmen der eigens für sie geltenden öffentlich-rechtlichen Regelungen handelt.

2. Die Verwaltungsauffassung, wonach die Unternehmereigenschaft vom Erreichen der körperschaftsteuerlichen Umsatzgrenze für Betriebe gewerblicher Art anhängt, ist überholt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 515 Nr. 8
DStZ 2008 S. 348 Nr. 11
EFG 2008 S. 1071 Nr. 13
LAAAC-76228

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FG München, Urteil v. 30.01.2008 - 14 K 161/07

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