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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 3167/04 E

Gesetze: EStG § 8 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 1 S. 3, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 38a Abs. 1 Satz 3

Abhängigkeit vom Fortbestehen des Dienstverhältnisses

Leitsatz

  1. Ist das Bestehen des Dienstverhältnisses zum Arbeitgeber notwendige Voraussetzung für den Erwerb von Wandelschuldverschreibungen, die den Arbeitnehmer zum späteren verbilligten Aktienbezug berechtigen, sind die hieraus erwachsenden geldwerten Vorteile durch das Dienstverhältnis veranlasst.

  2. Die berufliche Veranlassung hängt nicht davon ab, ob das Fortbestehen des Dienstverhältnisses Voraussetzung für die verbilligte Übertragung der Aktien ist (sog. Verfallklausel), wenn dadurch in der Vergangenheit erbrachte Leistungen rückwirkend abgegolten werden.

  3. Bei nur mit Zustimmung des Arbeitgebers veräußerbaren und damit nicht handelbaren Wandelschuldverschreibungen fließt der geldwerte Vorteil erst mit deren Veräußerung bzw. mit dem Erwerb der Aktien nach Ausübung des Wandlungsrechts zu (sog. Endbesteuerung).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAC-76205

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.02.2006 - 16 K 3167/04 E

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