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NWB direkt Nr. 16 vom Seite 5

Eingeschränkter Zugriff bei Wegzug in eine Steueroase

Ein deutscher Berufssportler erzielt „aktive” inländische Werbeeinnahmen durch seine Auslandsbetriebsstätte in der Steueroase

Andrew Miles

Welche Einkünfte eines Berufssportlers, der in eine Steueroase gezogen ist und in Deutschland Einkünfte aus Werbung erzielt, sind im Inland steuerpflichtig? Mit dieser Frage hat sich der BFH im unlängst auseinandergesetzt. Dabei hat der BFH unterschieden: Der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG unterliegen Einkünfte aus passiver Nutzungsüberlassung, wie z. B. für Namensrechte. Aktive Dienstleistungen hingegen, wie z. B. die Teilnahme an Pressekonferenzen, erwirkt der Sportler über seine Betriebsstätte. Ist diese seine ausländische Wohnung, unterliegt er mit seinen Werbeeinkünften auch dann nicht der „erweiterten” beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG, wenn er in einem Land mit niedriger Besteuerung ansässig ist.

Zugrunde liegender Fall

Ein Berufssportler ließ sich mitsamt seiner Familie in einer Steueroase nieder und beendete damit seine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Er blieb allerdings weiterhin aktiv, und zwar sowohl im Sport wie auch mit Hilfe eines professionellen Vermarktungspartners in der Werbung und als Rundfunk-, Fernseh- und Zeitschriftenkommentator. Sein deutsches Finanzamt wollte die erweiterte ...

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