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FG Münster 24.08.2007 4 K 616/04 E , NWB direkt 16/2008 S. 11

Fördergebiet: Nachträgliche Herstellungsarbeiten als Anschaffungskosten

Anschaffungskosten i. S. des § 3 Satz 2 Nr. 3 FördG umfassen nach dem Wortlaut der Vorschrift Aufwendungen für Herstellungsarbeiten. Bei Auslegung des Anschaffungskostenbegriffs dahingehend, dass er auch Aufwendungen für nach dem Zeitpunkt der Anschaffung durchgeführte Maßnahmen umfasst, ist es nur konsequent, den Anwendungsbereich des § 3 Satz 2 Nr. 3 FördG auf den Fall zu erstrecken, dass dem Steuerpflichtigen durch nachträgliche Herstellungsarbeiten Anschaffungskosten entstehen.

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