DBA Algerien

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 12. 11. 2007 (DBA Algerien)

vom 12. 11. 2007 BGBl II 2008 S. 1188

Die Bundesrepublik Deutschland und die Demokratische Volksrepublik Algerien – von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen zu fördern – sind wie folgt übereingekommen:

Fundstelle(n):
IAAAC-75766