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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 225/2005

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 21a, BGB § 823

Erstattungsbeträge als Werbungskostenersatz sind steuerpflichtige Einnahmen

Leitsatz

Erstattungsbeträge, die Werbungskosten ersetzen, sind im Jahr des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen worden waren. Dies gilt auch für eine Schadensersatzleistung, die Werbungskosten ersetzt. Weiterhin gilt dies auch bei einer Erstattung von in den Vorjahren als Werbungskosten behandelten Anschaffungskosten. Unerheblich ist, dass ein Dritter die Werbungskosten erstattet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAC-75721

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 12.12.2007 - V 225/2005

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