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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 1086/06 EFG 2008 S. 1471 Nr. 18

Gesetze: AO § 174 Abs. 5 S. 1, AO § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 359 Nr. 2, AO § 360, AO § 367 Abs. 2 S. 3, FGO § 40 Abs. 2

Keine Klagebefugnis des zum Einspruchsverfahren Hinzugezogenen bei Abhilfebescheid gegenüber dem Einspruchsführer in Form einer Einspruchsentscheidung

Leitsatz

Wird das Einspruchsverfahren ohne entsprechenden Antrag oder ohne Zustimmung des Hinzugezogenen durch Abhilfebescheid gegen den Einspruchsführer abgeschlossen, so ist der Hinzugezogene nicht i.S. von § 174 Abs. 5 Satz 1 AO zu beteiligen. Das gilt auch dann, wenn das Finanzamt dem Antrag des Einspruchsführers in vollem Umfang stattgegeben und den erforderlichen Abhilfebescheid gegenüber dem Einspruchsführer unzulässigerweise in Form einer Einspruchsentscheidung erlassen hat; ein zum Einspruchsverfahren hinzugezogener Dritter hat in diesem Fall keine Möglichkeit, die Einspruchsentscheidung abzufechten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2009 S. 6 Nr. 1
EFG 2008 S. 1471 Nr. 18
PAAAC-75716

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Sächsisches FG, Urteil v. 11.10.2007 - 2 K 1086/06

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