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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 115/06 EFG 2008 S. 832 Nr. 11

Gesetze: EStG § 4 Abs. 2 S. 1, EStG § 4 Abs. 1, AO § 165, FGO § 74

Gewinnwirksame Nachholung der Bilanzierung der Veräußerung und des Erwerbs von Grundstücken bei identischem Verkaufspreis und Kaufpreis

Erfolgsneutralität der Nachholung einer Entnahme

Keine Verfahrensaussetzung bei nachträglicher Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks

Leitsatz

1. Der Unternehmer trägt die Feststellungslast für den Inhalt der von ihm vorgenommenen Buchungen.

2. Liegt ein Bilanzierungsfehler i.S. des § 4 Abs. 2 EStG in der unterlassenen Buchung einer Entnahme in einem nicht mehr änderbaren Jahr, ist der Fehler durch eine erfolgsneutrale Buchung in der ersten noch änderbaren Schlussbilanz zu berichtigen.

3. Bei Erwerb eines Gebäudes oder von Grund und Boden wird für die Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen der konkrete Veranlassungszusammenhang des Erwerbs von dem Nutzungs- und Funktionszusammenhang zum Zeitpunkt des Erwerbs überlagert. Entscheidend ist daher nicht, zu welchem Zweck ein Grundstück insgesamt erworben wird, sondern welcher Nutzung zum Zeitpunkt des Erwerbs das Grundstück bzw. die Grundstücksteile zugeführt werden sollen.

4. Erklärt sich das Finanzamt im Klageverfahren bereit, die Steuerfestsetzung mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen, weil beim BVerfG eine Vorlage betreffend einer auch im Streitfall einschlägigen Norm anhängig ist, scheidet eine Verfahrensaussetzung aus. Der erst im Rahmen des Klageverfahrens aufgenommene Vorläufigkeitsvermerk lässt das Rechtsschutzbedürfnis nachträglich entfallen.

Fundstelle(n):
AO-StB 2008 S. 215 Nr. 8
EFG 2008 S. 832 Nr. 11
HAAAC-75710

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 30.08.2007 - 1 K 115/06

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