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Oberfinanzdirektion Münster - Kurzinfo ESt 12/2008

Beiträge i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG (Rürup-Rente);

Versicherungsprodukte der Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI)

Es ist bekannt geworden, dass die Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) verschiedene Versicherungsprodukte als steuerlich begünstigte Basisrenten angeboten und ggf. fehlerhafte Bescheinigungen erteilt hat, obwohl die Voraussetzungen einer Leibrente nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG nicht vorlagen.

Bei den als Basisrenten u. a. über den Allgemeinen Wirtschaftsdienst (AWD) vertriebenen Produkten („Performancemaster Basisrente” und „Wealthmaster Basisrente”) konnten die Versicherungsnehmer zwischen verschiedenen Rentenauszahlungsverfahren wählen, z. B. die sogenannte „Garantieoption 75 %”, die zu einem dauerhaften Sinken des Rentenzahlbetrags führen konnte.

Gemäß Rz. 11 des ist ein planmäßiges Sinken der Rentenhöhe nicht zulässig.

Da die steuerliche Behandlung der CMI-Basisversorgungsprodukte derzeit noch geprüft wird, bittet die OFD, bei Vorliegen einer derartigen Fallgestaltung die Entscheidung über die steuerliche Berücksichtigung der geleisteten Beiträge entweder zurückzustellen oder entsprechend offen zu halten.

Oberfinanzdirektion Münster v. - Kurzinfo ESt 12/2008

Fundstelle(n):
MAAAC-75328