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Einkommensteuer; | bilanzsteuerliche Behandlung von Zinsen auf Steuererstattungen und Steuernachforderungen nach § 233a AO
Ergibt sich bei der Erstellung von Bilanzen, dass mit einer Steuererstattung oder einer Steuernachforderung zu rechnen ist, so stellt sich die Frage, wie Zinsen auf Steuererstattungen und Steuernachforderungen nach § 233a AO - soweit sie auf Betriebssteuern entfallen - in den Bilanzen zu berücksichtigen sind. Hierzu hat das ausführlich Stellung genommen.