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Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten
Das FG Niedersachsen hat jetzt entschieden, dass die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs verfassungsgemäß ist. Zwar bestehe in vielen Fällen aufgrund der Komplexität des Steuerrechts für Steuerpflichtige ein wirtschaftlicher Druck, Steuerberatungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen; dies rechtfertige es jedoch nicht, private Steuerberatungskosten als unvermeidbare Privatausgaben zu qualifizieren, welche aufgrund des in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten sog. subjektiven Nettoprinzips vom Gesetzgeber zwingend zum Abzug zuzulassen seien. Im Steuerverwaltungsverfahren bestehe lediglich die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen; einen Vertretungszwang gebe es jedoch nicht. Tatsächlich entschieden sich eine Vielzahl von Steuerpflichtigen für die Inanspruchnahme externer professionell...