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KSR Nr. 4 vom Seite 3

Rückkaufverpflichtung von Leasing- und Vermietungsforderungen

Eingehen einer Rückkaufverpflichtung (Buy-back-Verpflichtung) führt zu Verbindlichkeitenausweis

Dr. Dirk Eisolt

Für die von einem Kraftfahrzeug-Händler übernommene Verpflichtung, an Leasing-Gesellschaften oder Autovermietungen verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen. Diese Verbindlichkeit ist erst bei Ausübung oder Verfall der Rückverkaufsoption auszubuchen.

Gesetzliche Regelung

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. mit § 240 Abs. 1 und 2, § 242 Abs. 1 und 246 Abs. 1 HGB hat der Kaufmann in seiner Bilanz u. a. seine Verbindlichkeiten (Schulden) vollständig auszuweisen. Verbindlichkeiten folgen aus dem Anspruch eines Gläubigers auf ein bestimmtes Handeln; sie verkörpern eine dem Inhalt und der Höhe nach bestimmte Leistungspflicht, die erzwingbar ist und zudem eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Der Begriff der Verbindlichkeit ist nicht auf Zahlungsverpflichtungen beschränkt, Gegenstand von Verbindlichkeiten können vielmehr Leistungen aller Art sein.

Sachverhalt

Der Klägerin – eine GmbH & Co. KG – handelte mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen. Sie ermittelte ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG. Die Klägerin veräußerte Neuwagen an Leasing-Gesellscha...

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